AGB HAIR COMPANY Salon – Stand – 01.01.2024 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

HAIR COMPANY, MAINZ

HAIR COMPANY Salon will seinen Kunden eine in jederlei Hinsicht herausragende Leistung und beste Ergebnisse bieten. Das erfordert genaue Regeln des Miteinanders von Kunde und Salon.

 

1 Geltungsbereich

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden einerseits – die wir im folgenden Kunde nennen – und HAIR COMPANY Salon andererseits gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das betrifft neben den Dienstleistungen an den Haaren und Füßen auch kosmetische Behandlungen und den Verkauf von Produkten. Abweichende Vereinbarungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.

 

2 Datenschutz

2.1 HAIR COMPANY Salon pflegt langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zu seinen Kunden. Der HAIR COMPANY Salon führt eine Kundendatei und garantiert die Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, wie sie in der Datenschutzgrundverordnung und den ergänzenden Gesetzen festgelegt sind. Der Kunde willigt in die Speicherung seiner Daten – Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer, Email-Adresse, Anschrift, freiwillig Kreditkartendaten – ein. Er erlaubt dem HAIR COMPANY Salon, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Datenverarbeitung darf durch Drittunternehmen erfolgen, wobei der HAIR COMPANY Salon sicherstellt, dass deren Datenschutzniveau nicht niedriger ist. Der Kunde kann verlangen, dass ihm mitgeteilt wird, welche Daten der HAIR COMPANY Salon über ihn speichert. Der Kunde hat das Recht, jederzeit die Löschung aus der Kundendatei zu fordern. Das Geschäftsverhältnis endet dann.

2.2 Foto- und Videoaufnahmen sind im HAIR COMPANY Salon nicht gestattet. Der HAIR COMPANY Salon seinerseits garantiert die Privatsphäre der Kunden, behält sich jedoch das Recht vor, zu fotografieren und zu filmen. Dafür bedarf es einer schriftlichen Einwilligung der Kunden. Diese Aufnahmen werden ausschließlich für die Bewerbung in Social Media Kanälen, der Webpräsenz und Newslettern innerhalb der HAIR COMPANY Unternehmensgruppe verwendet und dazu auch in sozialen Netzwerken und anderweitig im Internet verbreitet. Eine Verwendung dieser Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke ist unzulässig. Diese Einwilligungen sind für den Kunden jederzeit widerruflich.

2.3. Der HAIR COMPANY Salon führt im Innenraum des Salons im Bereich der Kasse eine Videoüberwachung durch. Diese erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung von Straftaten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit.f) DSGVO, wobei die Interessen sich aus vorgenannten Zwecken ergeben. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Kunden direkt im HAIR COMPANY Salon oder auf der Website www.haircompany-mainz.de.

 

3 Vertragsschluss, Terminvereinbarung und -umbuchung

3.1 Friseur- und Kosmetikdienstleistungen werden ausschließlich durch vorherige Terminvereinbarung vereinbart. Mit einer telefonischen Terminvereinbarung oder Vereinbarung vor Ort im Salon ist zwischen dem Kunden und dem HAIR COMPANY Salon ein Werkvertrag geschlossen, der den HAIR COMPANY Salon zur Erbringung der vereinbarten Leistungen des Friseurund/ oder Kosmetikhandwerks, sowie Fußpflege und den Kunden zur Bezahlung verpflichtet. Kunden, die erstmals die Leistungen des HAIR COMPANY Salons in Anspruch nehmen, teilen dabei ihre persönlichen Daten mit und werden in die Kundendatei aufgenommen.

3.2. Der Salon ist berechtigt, eine Vorauszahlung von bis zu 50 % der veranschlagten Dienstleistung zu verlangen, unabhängig davon, ob es sich um einen Erst- oder Bestandskunden handelt. Bis zum Zahlungseingang ist der Vertrag aufschiebend bedingt. Erfolgt der Zahlungseingang nicht binnen der bei der bei Terminvereinbarung vereinbarten Frist, darf der Salon vom Vertrag zurücktreten, ohne dass es einer Mahnung oder Androhung bedürfte.

 

4 Leistungsumfang und Leistungserbringung

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, zur vereinbarten Zeit im Salon zu erscheinen. Sein Anspruch auf Leistungserbringung durch den Salon erlischt 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit. Sofern der Kunde den HAIR COMPANY Salon über eine Verzögerung informiert, bemüht sich der Salon im Rahmen der Kulanz – also ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein – den Termin zu verlegen, um die Vertragserfüllung zu ermöglichen. Ist das nicht möglich oder erscheint der Kunde unentschuldigt nicht, so berechnet der Salon die Anzahlung und dem ihm zustehenden Anspruch auf Schadensersatz wegen des Ausbleibens des Kunden und dem entgangenen Gewinn bei der vereinbarten Leistung.

4.2. Dem HAIR COMPANY Salon bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unbenommen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines Nichteintritts des Schadens unbenommen.

4.3. Bei wichtigem Grund – etwa Krankheit – besteht das Recht des Kunden, den Termin kostenfrei umzubuchen. Das muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bei Terminen am Montag bis spätestens Samstag 12 Uhr, vereinbart werden.

4.4 Die konkret zu erbringenden Leistungen werden zu Beginn der Behandlung vom Friseur mit dem Kunden detailliert besprochen. Hierbei können auch zusätzliche Leistungen, sofern verfügbar, vom Kunden bestellt werden. Die Preise ergeben sich aus der auf www.haircompany-mainz.de. Sie richten sich nach Art und Umfang der bestellten Leistungen wie nach der Qualifikationsstufe des Mitarbeiters. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die Preise für die von ihm gewünschten Leistungen verlangen.

4.5. Ist der konkrete Mitarbeiter, den der Kunde bei der Terminvereinbarung gebucht hat, zum Zeitpunkt des Termins nicht verfügbar, kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten. Der Salon ist verpflichtet, einen anderen Friseur derselben oder einer höheren Qualifikationsstufe anzubieten, ohne dass dem Kunden dadurch Mehrkosten für die vorher bestellten Leistungen entstehen dürfen; bei zusätzlichen am Tage der Behandlung in Anspruch genommenen Leistungen richtet sich der Preis nach der Qualifikationsstufe des tatsächlich den Kunden behandelnden Mitarbeiters.

 

5 Hausordnung

5.1 In den Räumlichkeiten des Salons gilt die Verpflichtung des Kunden zu jederzeit angemessenem Verhalten. Bei ungebührlichem Verhalten kann der HAIR COMPANY Salon die Behandlung abbrechen und ein Hausverbot verhängen.

5.2. Der Kunde wird insbesondere den Termin nicht im Zustand einer Erkrankung – insbesondere einer ansteckenden – oder mit Lausbefall wahrnehmen. Auch das berechtigt den Salon zur Leistungsverweigerung. Solche, vom Kunden zu vertretende Vertragsbeendigungen, lassen den Anspruch des HAIR COMPANY Salon auf Bezahlung nicht erlöschen. Der Kunde haftet zudem für von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, etwa für Beschädigungen am Sacheigentum des Salons.

 

6 Abnahme und Bezahlung

6.1. Der HAIR COMPANY Salon erbringt seine Leistungen nach dem höchsten Standard des Friseur- und Kosmetikhandwerks. Der Kunde billigt die geleisteten Arbeiten am Ende der Behandlung. Diese Billigung gilt als Abnahme im Sinne des Werkvertrages. Durch sie sind alle Mängeleinreden ausgeschlossen, sofern diese optisch sichtbar sind – was beim Friseurhandwerk nahezu immer der Fall ist. Im Falle der Verweigerung wegen angeblicher Mängel hat der HAIR COMPANY Salon zunächst das Recht der Nachbesserung. Führt dies nicht zu einer Einigung, erfolgt eine Dokumentierung durch Foto, in die der Kunde einwilligt.

6.2 Nach Abnahme ist die Vergütung sofort zur Zahlung fällig, entweder bar oder per Karte. Eine Inanspruchnahme der Leistungen von HAIR COMPANY Salon ohne die Fähigkeit und den Willen, sie sofort zu bezahlen, stellt einen strafbaren Betrug dar und wird zur Anzeige gebracht.

 

7 Produktkauf

Der Salon bietet zur Haarpflege, Kosmetik, Fußpflege wie zum Lebensstil ausgesuchte Produkte höchster Qualität zum Kauf an. Der Kunde kann diese im Wege eines Kaufvertrages erwerben. Sie sind ebenfalls sofort, zusammen mit den Dienstleistungen, zu bezahlen. Die Produkte werden nur in handelsüblichen Mengen abgegeben. Ein Produktverkauf an Neukunden ohne Beratungsleistung ist ausgeschlossen.

 

8 Haftung

8.1 Der HAIR COMPANY Salon haftet nicht für Beschädigung und Verlust, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.2 Während der Behandlung trägt der Kunde einen vom HAIR COMPANY Salon bereitgestellten Kimono. Sollte trotz dieser Schutzkleidung die Kleidung des Kunden beschmutzt oder beschädigt werden, haftet der HAIR COMPANY Salon bis zu 200 EUR. Benutzt der Kunde den Kimono nicht, ist jede Haftung des HAIR COMPANY Salon ausgeschlossen.

8.3. Schmuck ist vor Behandlungsbeginn abzulegen.

8.4. Sofern die vom Salon verwendeten und/oder empfohlenen und/oder verkauften Produkte Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen beim Kunden hervorrufen, haftet der Salon ausschließlich dann, wenn der Kunde vorher ausdrücklich den HAIR COMPANY Salon schriftlich darauf hingewiesen hat. Sollte nach der Behandlung mit chemischen haarkosmetischen Produkten im Salon eine Reaktion auftreten, ist der Kunde verpflichtet, dies dem HAIR COMPANY Salon zu melden.

8.5 Der Kunde verpflichtet sich vor der Behandlung, den HAIR COMPANY Salon zu informieren, sollten folgende Dienstleistungen/Anwendungen im Haar durchgeführt worden sein, unabhängig von System, Hersteller und Wirkstoffprinzip:

– jegliche Art von Extensions, die von einem fremden Dienstleister eingesetzt wurden

– jegliche Art von Bindungsverstärkern/-bildnern (-Plex, -Bond, usw.)

– jegliche Form von Keratin Behandlungen

Der HAIR COMPANY Salon übernimmt in diesen Fällen keine Verantwortung oder Garantie für das Ergebnis in Haarschnitt, Haarfarbe oder Haarpflege. Dies gilt auch, sollte der Kunde unwissentlich Bindungverstärker/-bildner oder Keratine im Haar haben.

8.6 Chemische Haarfärbemittel sind für Personen unter 16 Jahren nicht geeignet. Behandlungen werden vom HAIR COMPANY Salon nicht durchgeführt.

8.7 Der HAIR COMPANY Salon wird keine Behandlungen durchführen, die er für schädlich, gefährlich und risikoreich erachtet.

8.8 Im Falle von nicht durch den Salon zu vertretenen Umständen, wie z. B. höhere Gewalt, Stromausfall, Pandemie und dergleichen, die der Erfüllung eines Kundenauftrages entgegenstehen, kann kein Schadensersatzanspruch hergeleitet werden. Der HAIR COMPANY Salon bietet dann eine kostenfreie Umbuchung auf einen neuen Termin an.

 

9 Hygieneauflagen

Die Hygieneauflagen entsprechen dem aktuellen Stand der BGW Standards (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) sowie den Richtlinien des Bundeslandes Rheinland Pfals. Alle Auflagen liegen sichtbar im Salon aus. Sowohl der HAIR COMPANY Salon mit all ihren Mitarbeitern, als auch der Kunde verpflichten sich zur strengen Einhaltung dieser Hygieneauflagen. Der Kunde verpflichtet sich, beim Betreten des Salons wahrheitsgemäße Gesundheitsangaben auf Verlangen zu machen. Der Kunden- und Mitarbeiterdurchlauf wird täglich dokumentiert und dient der Rückverfolgung von Infektionskrankheiten.

 

10 Schlussbestimmung

Bei Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Der Weg zu den Gerichten – Gerichtsstand ist Mainz – ist erst nach einem Güteversuch bei einem zugelassenen Mediator zulässig. Kunde wie HAIR COMPANY Salon verpflichten sich auch im Streitfall zu kooperativem und konzilianten Verhalten.